Recht: Was Abmahnungen bedeuten

Warnschuss


Die Abmahnung im Urheberrecht ist spätestens seit Einkehr des Internets ein viel diskutiertes Thema. Sehr häufig sind die Abgemahnten ge­schockt, wenn eine anwaltliche Abmahnung ins Haus flattert. Zum einen, weil dem Abgemahnten oft gar nicht klar ist, weshalb er abgemahnt wird, des Wei­te­ren, weil die Abmahnung oft mit erheb­lichen Kos­ten verbunden ist.


Rechtgrundlage: Abgemahnt werden kann, wer ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht eines anderen verletzt, und wenn damit die Gefahr der Wiederholung dieses rechtswidrigen Zustands verbunden ist. Liegen beide Punkte vor, steht dem Rechteinhaber ein so genannter Unter­lassungs­an­spruch zu, der im Rahmen der Abmah­nung geltend gemacht wird.


Ein Problem im Urheberrecht ist häufig, dass der Verletzer nicht erkennt, dass ein Objekt urheber­rechtlichen Schutz genießt beziehungsweise welche Rechte mit diesem Objekt verbunden sind. Wer beispielsweise ein nettes Foto im Internet aufstöbert, das wunderbar als Motiv einer Grußkarte des eige­nen Geschäftsbetriebs geeignet ist, der begibt sich auf dünnes Eis. Vorsicht ist also besonders bei der Gestaltung der eigenen Homepage, Newslettern, aber auch Flyern und anderen Medien geboten.


(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 2/10)



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