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Die Abmahnung im Urheberrecht ist spätestens seit Einkehr des Internets ein viel diskutiertes Thema. Sehr häufig sind die Abgemahnten geschockt, wenn eine anwaltliche Abmahnung ins Haus flattert. Zum einen, weil dem Abgemahnten oft gar nicht klar ist, weshalb er abgemahnt wird, des Weiteren, weil die Abmahnung oft mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Rechtgrundlage: Abgemahnt werden kann, wer ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht eines anderen verletzt, und wenn damit die Gefahr der Wiederholung dieses rechtswidrigen Zustands verbunden ist. Liegen beide Punkte vor, steht dem Rechteinhaber ein so genannter Unterlassungsanspruch zu, der im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wird.
Ein Problem im Urheberrecht ist häufig, dass der Verletzer nicht erkennt, dass ein Objekt urheberrechtlichen Schutz genießt beziehungsweise welche Rechte mit diesem Objekt verbunden sind. Wer beispielsweise ein nettes Foto im Internet aufstöbert, das wunderbar als Motiv einer Grußkarte des eigenen Geschäftsbetriebs geeignet ist, der begibt sich auf dünnes Eis. Vorsicht ist also besonders bei der Gestaltung der eigenen Homepage, Newslettern, aber auch Flyern und anderen Medien geboten.
(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 2/10)
Die Themen: Musical "Tarzan" | León Kuhn / Kids2Keys | Digitalpiano-Designstudie Elodie | Recht: Was Abmahnungen bedeuten
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