Archiv




Recht: Bandnamen nach der Auflösung


Getrennte Wege


Gemeinsamer Erfolg kann oft ein jähes Ende ha­ben. Krankheit, Streit oder einfach keine Lust mehr – Gründe gibt es viele, warum sich eine Band auflöst. Was aber gilt in Bezug auf den Band­na­men, wenn es soweit ist oder auch nur einzelne Mitglieder aus­treten?


Mit der Gründung einer Musikgruppe entsteht in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Grundsätzlich ist jedes Mitglied der Musik­gruppe Gesellschafter der GbR. Dies gilt, ohne dass hierfür ein schriftlicher Vertrag oder ähnliches erfor­der­lich wäre. Wie in der letzten Ausgabe dargestellt, hat der Bandname einen wirtschaftlichen Wert und wird deshalb Teil des Gesellschaftsver­mögens.


Zum Zeitpunkt, da sich die Band auflöst, endet auch die GbR. Das Gleiche gilt auch, wenn nur ein oder mehrere Mitglieder aus der Band austreten. Auch in diesem Fall löst sich die GbR auf. Sofern die restliche Band weiterhin musikalisch aktiv bleibt, geschieht dies aus juristischer Sicht als neue GbR.


(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 1/09)



Die Themen: Christoph Siegenthaler | Serenty Gray | 25. Ingolstädter Jazztage |
10 Jahre L.U.C.A.S | Recht: Bandnamen nach der Auflösung | Online-Extra Rick Seratte



Die aktuelle Tastenwelt jetzt bestellen



© 2005-2011 Tastenwelt - ein Magazin der PPVMEDIEN GmbH - Impressum