Recht: Rechtsfragen bei der CD-Produktion (2)

Recht gegen Geld


Viele Köche verdienen am Brei – wenn man das alte Sprichwort einmal salopp übertragen will. In dieser Ausgabe soll es nämlich um die Frage gehen, wer alles an einer CD-Produktion be­teiligt ist, und welche Folgen dies in rechtlicher und finanzieller Hinsicht haben kann.


1. Urheber: Urheber wird derjenige genannt, der ein Musikstück komponiert und/oder textet. Der Ur­heber erhält eine ganze Reihe von Rechten nach §§ 15 ff UrhG. Hierunter befindet sich auch das Recht zur Vervielfältigung der Komposition auf Tonträgern – z.B. einer CD.


2. Ausübende Künstler: Ausübende Künstler sind die Musiker, die bei den Aufnahmen mitwirken (Ba­nd, Studiomusiker usw.). Den ausübenden Künst­lern erwachsen die Leistungsschutzrechte aus §§ 77, 78 UrhG. Hierzu gehört auch das Recht zur Verviel­fältigung einer Darbietung auf Tonträgern.


(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 5/10)



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