Recht: Kopierverbot für Noten

Notenklau


Musiklehrer, Chorleiter oder Bandleader benötigen Noten, um Musik machen zu kön­nen. Ebenso selbstverständlich kopieren viele Musiker Noten. Darf man das? Die Antwort hie­r­auf lautet wie so oft: Es kommt auf den Einzelfall an. Im Folgenden werden die hier gel­ten­den grund­sätzlichen Mechanismen darge­stellt. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit. Grund­sätzlich ist zwischen geschütz­ten und gemein­freien Werken zu unterscheiden.


Der Urheberrechtsschutz an Werken gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Bis zum Ablauf die­ser Frist sind die Werke des Komponisten geschützt. In Bezug auf das Erstellen von Noten­ko­pien für geschützte Werke gilt § 53 UrhG. Hier heißt es: Die Vervielfältigung grafischer Aufzeich­nun­gen von Werken der Musik, ist, soweit sie nicht durch Ab­schrei­ben vorgenommen wird,


 


(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 4/09)


 


 



Die Themen: Derek von Krogh und Arne Augustin (Nena) | Jens Brück (Justin Nova Band) | Adrian Thoma (Submarien) | Tastenparty 2009 | Recht: Kopierverbot für Noten



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