![]() |
Musiklehrer, Chorleiter oder Bandleader benötigen Noten, um Musik machen zu können. Ebenso selbstverständlich kopieren viele Musiker Noten. Darf man das? Die Antwort hierauf lautet wie so oft: Es kommt auf den Einzelfall an. Im Folgenden werden die hier geltenden grundsätzlichen Mechanismen dargestellt. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich ist zwischen geschützten und gemeinfreien Werken zu unterscheiden.
Der Urheberrechtsschutz an Werken gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Bis zum Ablauf dieser Frist sind die Werke des Komponisten geschützt. In Bezug auf das Erstellen von Notenkopien für geschützte Werke gilt § 53 UrhG. Hier heißt es: Die Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird,
(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 4/09)
Die Themen: Derek von Krogh und Arne Augustin (Nena) | Jens Brück (Justin Nova Band) | Adrian Thoma (Submarien) | Tastenparty 2009 | Recht: Kopierverbot für Noten
Die aktuelle Tastenwelt jetzt bestellen
© 2005-2011 Tastenwelt - ein Magazin der PPVMEDIEN GmbH - Impressum
Besuchen Sie auch unseren Onlineshop: www.ppvmedien.de