Workshop: Recht
Alles zur GEMA (2)
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GEMA-Gebühren für Live-Konzerte sind ein heißes Thema. So wurde vor dem Amtsgericht München vor geraumer Zeit z.B. folgender Streit ausgetragen:
Der Organisator eines Live-Konzerts meldete die Veranstaltung nicht bei der GEMA an, weil die Musiker nach eigenen Angaben ausschließlich selbst komponierte Stücke darboten. In der Folgezeit forderte die GEMA dennoch die Pauschalvergütung für die Live-Veranstaltung und zusätzlich einen Strafzuschlag in gleicher Höhe. Als der Veranstalter die Zahlung verweigerte, wurde er von der GEMA verklagt – der Veranstalter verlor den Prozess (Az.: 161 C 9132/06).
So eine Gerichtsentscheidung mag nicht jedem sofort einleuchten. Zunächst ist klarzustellen, dass zu Gunsten der Komponisten mit der Werk-Schaffung (= Komposition) die so genannten Urheberrechte entstehen, zu denen auch das Aufführungsrecht gehört. Wer die Komposition eines anderen öffentlich darbietet, hat diesen grundsätzlich hierfür zu entlohnen.
(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 1/08)
Die Workshops: Spielpraxis - MIDI-Akkordeon (1) | Spielpraxis - Songs raushören (2) | Recht - GEMA (2) | Sound - E-Pianos | Klavierstunde - Timeless
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