Workshop: Recht
Alles zur GEMA (5)
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Verwertungsgesellschaften erheben ihre Gebühren nach einem mehr oder weniger komplizierten Tarif-System. Die GEMA hält 12 verwertungsrechtliche Hauptbereiche bereit, die in 86 nutzungstypische Einzeltarife unterteilt sind. Wir geben Ihnen einen Überblick über diese Tarife.
Die 12 Hauptbereiche sind die öffentliche Aufführung (Live-Musik), die Wiedergabe von Tonträgern/Bildtonträgern, die Wiedergabe von Funksendungen (Radio), Filmvorführungen (Kino), Weiterübertragung von Musik, Vervielfältigung auf Tonträgern und deren Verbreitung (CDs), Vervielfältigung auf Bildtonträgern und deren Verbreitung (DVD-Pressung), die Herstellung von Bildtonträgern, die Sendung und Vervielfältigung von Tonträgern und Bildtonträgern, Importe von bespielten Tonträgern, Vermieten und Verleihen von Tonträgern und Bildtonträgern und die Onlineverwertung von Musik.
(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 4/08)
Weitere Infos auch unter: www.musikrecht-meyer.de
Die Workshops: Beschallungskonzepte | Spielpraxis: MIDI-Akkordeon | Recht | Sound | Klavierstunde | Demo-Produktion
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