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Workshop: Recht


Alles zur GEMA (5)


Verwertungsgesellschaften erheben ihre Gebühren nach einem mehr oder we­ni­ger komplizierten Tarif-System. Die GEMA hält 12 verwertungsrechtliche Haupt­be­reiche bereit, die in 86 nutzungs­typische Einzeltarife unterteilt sind. Wir geben Ihn­en einen Überblick über diese Tarife.

Die 12 Hauptbereiche sind die öffentliche Aufführung (Live-Musik), die Wieder­gabe von Tonträgern/Bildtonträgern, die Wie­dergabe von Funksendungen (Ra­dio), Filmvorführungen (Kino), Weiterüber­tra­gung von Musik, Verviel­fälti­gung auf Ton­trägern und deren Verbreitung (CDs), Ver­vielfältigung auf Bild­ton­trägern und deren Verbreitung (DVD-Pressung), die Her­stel­lung von Bildton­trägern, die Sendung und Vervielfältigung von Tonträgern und Bild­ton­trägern, Im­porte von bespielten Ton­trägern, Vermieten und Verleihen von Ton­trägern und Bildtonträgern und die On­line­ver­wer­tung von Musik.

(Lesen Sie weiter in der Ausgabe 4/08)


Weitere Infos auch unter: www.musikrecht-meyer.de




Die Workshops: Beschallungskonzepte | Spielpraxis: MIDI-Akkordeon | Recht | Sound | Klavierstunde | Demo-Produktion



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