Recht: Auswertungsarten – Frontline und Katalog
In diesem Workshop stellen wir Ihnen die zwei unterschiedlichen Auswertungsarten von Tonträgern vor: Frontline und Katalog.
WS Recht TW615
Für Tonträger gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten der wirtschaftlichen Auswertung, nämlich als so genanntes „Frontline-Produkt“ und als „Katalog-Produkt“. Wir erklären Ihnen heute, wie eine Plattenfirma vorgeht, damit das Unternehmen oder die Künstler eine Aufnahme mehrmals auswerten (daran verdienen) können.
Unter dem Begriff „Frontline“ versteht man die Veröffentlichung einer bisher noch unveröffentlichten Neuaufnahme. Dazu zählt etwa das Erscheinen des neuen Albums eines aktuellen Künstlers. Ist der Künstler bei einer Plattenfirma unter Vertrag, wird sich die Plattenfirma darum bemühen, die Neuerscheinung derart zu bewerben, dass die Nachricht der Neuerscheinung alle Fans und potentiellen Kaufinteressenten erreicht.
Die Möglichkeiten der Bewerbung sind vielfältig: Werbung im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen, Plakate und so weiter. Der Mitarbeiter der Plattenfirma, der eine Neuerscheinung optimal bewerben will, wird dabei sehr genau darauf achten, die Kanäle zu nutzen, mit denen er auch die jeweilige Zielgruppe erreichen kann. Es bringt nichts, wenn der Künstler in einer Sendung auftritt, die von seinen Fans normalerweise eher nicht gesehen wird; der Schwerpunkt einer Marketingkampagne für einen Künstler, der eher ein älteres Publikum anspricht, wird zum Beispiel nicht im Bereich der sozialen Medien liegen.
Alte Aufnahmen vermarkten
Wenn das Album dann einige Monate später keine Neuheit mehr ist, lässt es sich nicht mehr als eine solche vermarkten und verkaufen, denn der erste Bedarf ist gedeckt. Bei der Aufnahme handelt es sich nun nicht mehr um ein Frontline-Produkt, sondern um ein so genanntes Katalog-Produkt. Im Katalogbereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Aufnahmen weiter zu verkaufen. Der wohl wichtigste Zweig der Katalogvermarktung ist das sogenannte „Verkoppeln“ – hier unterscheidet man zwischen One-Artist-Kopplungen und Multi-Artist-Kopplungen.
Zu den Multi-Artist-Kopplungen zählen Tonträger, auf denen die Aufnahmen von unterschiedlichen Künstlern unter einer Überschrift zu einer so genannten „Compilation“ zusammengefasst werden. Hier wird also in der Regel pro Künstler auch nur ein einzelner Titel verwendet, und mit den Titeln anderer, verschiedener Künstler „compiliert“, also zusammengestellt. Dabei gibt es eine große Bandbreite von Überschriften, unter denen die Aufnahmen veröffentlicht werden können. Die Überschrift kann jeweils eine bestimmte Stilrichtung bezeichnen (z.B. Best Of Schlager, Best Of Dance, Best Of Klassik, …), ein bestimmtes Thema zum Gegenstand haben (Partyhits, Apres Ski, Chill Out, …) oder den Fokus auf eine bestimmte Zeit legen (Best Of 70ies, 80ies, …) und vieles mehr.
Bei einer One-Artist-Compilation handelt es sich dagegen um die Zusammenstellung von Aufnahmen eines Künstlers. Hier werden also aus verschiedenen Alben eines Künstlers Aufnahmen ausgewählt und unter einer Überschrift zusammengefasst (die größten Erfolge von …, Schmuse-Songs von …).
Auf diese Weise ist es möglich, die Auswertung über eine lange Zeit aufrecht zu erhalten und Musik über viele Jahre hinweg lebendig zu halten.
Auf den Punkt gebracht
„Frontline“ bezeichnet die Veröffentlichung einer bisher unveröffentlichten Neuaufnahme (Stichwort „aktuelles Album“, „new album out now“).
„Katalog“ bezeichnet die Neu-Vermarktung von Alt-Aufnahmen.
Multi-Artist-Kopplungen sind Tonträger, auf denen die Aufnahmen von unterschiedlichen Künstlern zu einer „Compilation“ zusammengefasst werden.
One-Artist-Compilations sind Zusammenstellungen von Aufnahmen eines Künstlers aus verschiedenen Alben des Künstlers.
Tags: Keyboard