Recht: Rechteübertragung (1) - Eckpunkte verstehen
Heute lernen Sie die wesentlichen Eckpunkte der Rechteübertragung kennen, wie sie in allen Arten von Lizenzverträgen zur Anwendung kommen.
Kernstück eines jeden Lizenzvertrages ist die Rechteübertragung. Häufige Lizenzverträge im Bereich der Musik sind der Bandübernahmevertrag oder der Künstlervertrag. Im Rahmen der Rechteübertragung des Lizenzvertrages wird festgelegt, welche Rechte in welchem Maße übertragenen werden. Hier ist zwischen der Position des Lizenzgebers (engl. Licensor) und des Lizenznehmers (Licensee) zu unterscheiden: Der Lizenzgeber ist derjenige, der Rechte hergibt, der Lizenznehmer erhält diese Rechte. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Eckpunkte der Rechteübertragung dargestellt werden. Folgende Aspekte sind bei einer Lizenzierung bedeutsam:
Exklusivität: Rechte können entweder exklusiv oder nicht-exklusiv übertragen werden. Werden sie nicht-exklusiv, also nicht-ausschließlich übertragen, dann erhält der Lizenznehmer zwar Rechte, neben ihm kann es aber noch weitere Berechtigte, also Rechteinhaber, geben. Erwirbt der Lizenznehmer exklusive Rechte, ist ausschließlich er der Rechteinhaber.
Weiterübertragbarkeit: Sofern Rechte weiterübertragbar übertragen werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, die erhaltenen Rechte auch an Dritte weiter zu geben. Werden Rechte nicht-weiterübertragbar übertragen, ist eine Weitergabe an Dritte unzulässig.
Lizenzgebiet: Die Übertragung von Rechten kann auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt sein, zum Beispiel auf das Gebiet Deutschland. Der Lizenznehmer darf dann die Rechte nur in Deutschland ausüben, nicht jedoch außerhalb dieses Gebietes. Eine Rechteübertragung kann auch ohne örtliche Beschränkung erfolgen, z.B. für das Gebiet „Welt“.
Lizenzdauer: In jedem Lizenzvertrag wird festgelegt, für welche Zeitspanne Rechte übertragenen werden. Nach Ende der Lizenzdauer ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, von den Rechten Gebrauch zu machen. Ist die Lizenzdauer jedoch zeitlich unbegrenzt, ist die Nutzungsdauer durch den Lizenznehmer unbeschränkt. Allerdings sind die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte alle nur für eine bestimmte Dauer geschützt und werden anschließend gemeinfrei, sodass jeder diese Rechte nutzen kann. Die Schutzfrist für Tonaufnahmen beträgt nunmehr 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers.
Inhaltliche Beschränkungen: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Musik den Musikinteressierten anzubieten. Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen folgenden Verwertungen: Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung etc. So fällt beispielsweise die Sendung im Radio/TV unter das Senderecht, das Pressen und Verkaufen einer CD unter das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Angebot als Stream im Internet unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Erhält der Lizenznehmer also für eine bestimmte Tonaufnahme lediglich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, kann er zwar physische Tonträger herstellen und diese vertreiben, ein Angebot der Aufnahme im Internet als Stream oder Download ist jedoch unzulässig.
In der nächsten Folge werden wir diese Punkte weiter mit „Leben füllen“, sodass die Gründe für die unterschiedlichen Regelungsinhalte noch besser verständlich werden.
Auf den Punkt gebracht
Regelungspunkte einer Rechteübertragung sind:
exklusiv oder nicht-exklusiv
Weiterübertragbarkeit
Lizenzgebiet
Lizenzdauer
Verwertungsrechte, z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung